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FÜHRERSCHEIN MIT 17
Antrag
Wann kann der Bewerber den Antrag auf „Begleitetes Fahren“ bei der Behörde stellen?
Ab 1. September 2005.
Ausbildung
Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17“ ausgebildet werden?
Ab 16 ½ Jahren.
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse“ B und A machen?
Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat, in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 ½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
6 Doppelstunden Grundstoff (weil er eine vorhandene Fahrerlaubnis erweitert) und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Unterricht.
Prüfung
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Probezeit
Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (der „Prüfungsbescheinigung“).
Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Begleiter
Wer darf den Fahrerlaubnisinhaber begleiten?
Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende:
- Mindestalter: 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
- Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal 3 Punkte
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen; sie ist in Bayern noch nicht verpflichtend vorgeschrieben.
In anderen Bundesländern ist die Einweisung jedoch bereits verpflichtend vorgeschrieben und mit hohen Kosten verbunden!

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